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   OLG Bamberg, 22.06.2021 - 1 U 494/20   

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https://dejure.org/2021,31931
OLG Bamberg, 22.06.2021 - 1 U 494/20 (https://dejure.org/2021,31931)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.06.2021 - 1 U 494/20 (https://dejure.org/2021,31931)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - 1 U 494/20 (https://dejure.org/2021,31931)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 287, § 522 Abs. 2; BGB § 138, § 242, § 883
    Sittenwidrigkeit eines Grundstückkaufvertrags

  • RA Kotz

    Grundstückskaufvertrag - Nichtigkeit wegen Wucher

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sittenwidriger Kaufpreis: Rückkaufsrecht ist wertmindernd!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidriger Kaufpreis: Rückkaufsrecht ist wertmindernd! (IMR 2021, 374)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 1/06

    Wirksamkeit eines Vertrages bei besonders grobem Missverhältnis zwischen Leistung

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2021 - 1 U 494/20
    Bei der Prüfung, ob ein Rechtsgeschäft sittenwidrig ist, muss auf den Zeitpunkt seiner Vornahme abgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06 -, Rn. 13, juris).

    Diese tatsächliche Vermutung kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06 -, Rn. 16, juris), z.B. beim Grundstückskauf durch das Vertrauen auf ein Wertgutachten (vgl. Jauernig/Mansel, 18. Aufl. 2021, BGB § 138 Rn. 16).

    Der Klägerin ist auch insofern zuzustimmen, dass es aber auch in diesem Fall Sache des Begünstigten ist, alle Umstände darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, die zusammen genommen die Vermutung erschüttern, er habe einen den Vertragspartner in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigenden Faktor bewusst oder jedenfalls grob fahrlässig ausgenutzt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06 -, Rn. 19, juris).

  • LG Aschaffenburg, 10.12.2020 - 13 O 260/20

    Kaufpreis, Kaufvertrag, Sittenwidrigkeit, Widerruf, Widerrufsrecht, Streitwert,

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2021 - 1 U 494/20
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 10.12.2020, Aktenzeichen 13 O 260/20, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 10.12.2020 Az. 13 O 260/20 wird aufgehoben.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 10.12.2020, Aktenzeichen 13 O 260/20, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2021 - 1 U 494/20
    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 249/12 -, Rn. 5, juris).

    Ausgehend von dem für die Annahme eines besonders groben Äquivalenzmissverhältnisses bestehenden Erfordernis, dass der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, ist diese Voraussetzung bei Grundstücksverkäufen grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüber- oder -unterschreitung von 90% erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 249/12 -, Rn. 8, juris).

  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 60/09

    Grundstückskaufvertrag: Grobes Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2021 - 1 U 494/20
    Die Vermutung erstreckt sich auf zwei Momente, nämlich einerseits darauf, dass Umstände vorliegen, die die freie Entschließung des Benachteiligten beeinträchtigt haben, und andererseits darauf, dass der Begünstigte sich diese Situation zunutze gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 05. März 2010 - V ZR 60/09 -, Rn. 16, juris).

    Ob die objektiv Benachteiligte den tatsächlichen Wert des Grundstücks kannte, erschüttert die aus dem Missverhältnis des Wertes der beiderseits geschuldeten Leistungen folgende Vermutung nur dann, wenn angenommen werden kann, die Klägerin hätte das Grundstück unabhängig von dessen Wert der Beklagten zu dem vereinbarten Preis verkauft (vgl. BGH, Urteil vom 05. März 2010 - V ZR 60/09 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2021 - 1 U 494/20
    Unbeachtlich ist eine solche Behauptung nur dann, wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich aufs Geratewohl, gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellt worden ist; bei der Annahme eines solch rechtmissbräuchlichen Verhaltens ist allerdings Zurückhaltung geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 02. April 2009 - V ZR 177/08 -, Rn. 11, juris).
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